Tippgeber

Tippgeber-Provision

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie veräußern möchte?

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Vorraussetzungen

Welche Vorraussetzungen benötige ich als Tippgeber?

Sie haben über einen Bekannten, einen Nachbarn oder über Ihre Freunde erfahren, dass diese Ihr Haus, Wohnung oder Grundstück verkaufen möchten?

Tippgeber-Vertrag

Hier Tippgeber-Vertrag einsehen

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Kontakt

Nehmen Sie jetzt als Tippgeber Kontakt zu uns auf.

Jetzt Tipp abgeben und Geld verdienen!


Fragen & Antworten

Ja, der Eigentümer darf gerne ein Bekannter oder Verwandter von Ihnen sein. Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.

Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, die bzw. das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Allgäu oder Großraum Augsburg

Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Sollte danach ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Und sollten wir die Immobilie dann auch erfolgreich vermitteln können, dann erhalten Sie selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!

Gerne beraten wir Sie persönlich vor Ort.